
Wer zahlt für Ihre Behandlung?
Versicherungsdeckung
Vor Beginn einer Behandlung stellen sich häufig Fragen zur Kostenübernahme.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zur Versicherungsdeckung.
Darauf können Sie sich achten
Leistungen im Überblick
Ambulante Leistungen
Ambulante Konsultationen und Therapien – zum Beispiel Untersuchungen oder Bestrahlungen – sind durch die Grundversicherung der Krankenkasse oder durch die Unfallversicherung gedeckt. Die Kosten werden unabhängig von der Versicherungskategorie übernommen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt).
Tageschirurgische Eingriffe
Kleinere operative Eingriffe werden häufig in der sogenannten Tageschirurgie durchgeführt. Patientinnen und Patienten können die Klinik in der Regel wenige Stunden nach dem Eingriff wieder verlassen. Diese Leistungen sind ebenfalls durch die Grundversicherung gedeckt.
Stationärer Klinikaufenthalt
Stationäre Leistungen werden über die obligatorische Krankenpflegeversicherung sowie – falls vorhanden – über eine Spitalzusatzversicherung (halbprivat oder privat) abgerechnet (abzüglich Franchise und Selbstbehalt).
Bei Unklarheiten zur Kostenübernahme oder zu Ihrer individuellen Versicherungssituation beraten wir Sie gerne persönlich.